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Safeguarding

Nulltoleranz-Haltung gegenüber sexualisierter Gewalt

World Vision toleriert unter keinen Umständen jegliche Form der Gewaltanwendung. Mit eingeschlossen sind dabei auch Machtausübung und sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Erwachsenen, ebenso die Ausbeutung von Kindern und Erwachsenen. Die Safeguarding-Richtlinien gelten auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Partner im Zusammenhang mit unserer Arbeit.

World Vision reagiert auf vermeintliche oder bekannte Gewaltausübung und alle Verstösse gegen die Richtlinien mit den erforderlichen Massnahmen. Bei der Bearbeitung der Vorfälle stehen die betroffenen Kinder und Erwachsenen im Vordergrund. Deren Wohl hat für World Vision höchste Priorität. 

World Vision setzt sich kontinuierlich dafür ein, die Schutzmassnahmen und Mechanismen zu verbessern, um präventiv jegliche Art von Gewalt oder Schadenszufügung zu verhindern. Wir verabscheuen Missbrauch von Macht, Status oder Position zum Zwecke jeder Form von Gewalt, inklusive sexualisierte Gewalt und Ausbeutung aufs Äusserste.

Fotos und Videos

Umgang mit Kinderdaten, Fotos und Videos

Auch der Schutz persönlicher Daten ist für uns elementar. Wir bitten Sie, sorgsam mit allen Informationen umzugehen, die Sie über Ihren/-r Projekt-Botschafter/-in weitergeben oder veröffentlichen.

Unter Beachtung der Privatsphäre und entsprechenden Einstellungen Ihrer Online-Kanäle dürfen Sie gerne mit Freunden und Familie über

  • den Namen, das Alter, die Sprache und Hobbies,
  • typische Aufgaben im Haushalt, die Ihr/-e Projekt-Botschafter/-in  ausübt,
  • Klassenstufe und Schulart, die Ihr/-e Projekt-Botschafter/-in besucht.

Niemals dürfen Sie weder privat noch öffentlich folgende Angaben teilen:

  • Nachnamen und Kindernummer Ihres/-r Projekt-Botschafters/-in,
  • Namen, Adresse oder GPS-Koordinaten der Schule oder anderer Bildungseinrichtungen, die Ihre/-s Projekt-Botschafter/-in besucht,
  • Namen des Heimatdorfes, der Nachbarschaft oder anderer Aufenthaltsorte, z.B. den Jugend- oder Kinderklub, die Ihr/-e Projekt-Botschafter/-in besucht oder lokale Sehenswürdigkeiten,
  • detaillierte Informationen zum Gesundheitszustand oder Körpermasse wie Grösse und Gewicht Ihres/-r Projekt-Botschafters/-in,
  • Namen sowie weitere Informationen über die Geschwister Ihres/-r Projekt-Botschafters/-in,
  • Name sowie Adresse der Arbeitsstätte der Eltern Ihres/-r Projekt-Botschafters/-in.

Auf öffentlichen Plattformen dürfen Sie zum ausserordentlichen Schutz Ihres/-r Projekt-Botschafters/-in nur über folgende Angaben sprechen:

  • Vornamen, Alter und Hobbies, 
  • Land, in dem es aufwächst und die Sprache, die es spricht, 
  • den allgemeinen Gesundheitszustand und Bildungsgrad,
  • Tätigkeiten im Haushalt sowie die Vornamen der Eltern.

Safeguarding

Weitere Informationen

Safeguarding heisst für World Vision auch, den Kindern in unseren Projektgebieten Chancen zu eröffnen und ihnen Hoffnung für die Zukunft zu geben. Spender und Spenderinnen  ermöglichen diese wertvolle Arbeit und gemeinsam wollen wir verhindern, dass Kinder überhaupt solchen Gefahren ausgesetzt sind.

In der UN-Kinderrechtskonvention wurden 1989 die einzelnen Kinderrechte festgeschrieben. Sie gelten für alle Kinder bis 18 Jahre. Doch auch im 21. Jahrhundert bleibt noch viel zu tun, um diese Rechte durchzusetzen.

Weitere Informationen über unsere Kinderschutzmassnahmen finden Sie auf unserer internationalen Webseite unter folgendem Link: www.wvi.org/safeguarding

Wann immer Sie den Verdacht haben, dass ein/-e Projektschafter/-in oder erwachsener Projektbewohner Schaden erleidet, melden Sie dies bitte bei unserer Kontaktstelle für Kinderschutz: protection@worldvision.ch