25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

19. November 2014

World Vision setzt sich sowohl auf internationaler Politikebene als auch in den Entwicklungsprojekten für die Umsetzung der Kinderrechte ein

World Vision setzt sich sowohl auf internationaler Politikebene als auch in den Entwicklungsprojekten für die Umsetzung der Kinderrechte ein.

World Vision Schweiz fordert den Bundesrat dazu auf, das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Dieses Protokoll beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren speziell für Kinder, womit Betroffene Verletzungen an ihren Rechten direkt an die Vereinten Nationen richten können. Dort werden die Fälle geprüft und daraufhin die jeweilige Regierung des Kindes zum Handeln aufgefordert. Als Nation mit einer langen Geschichte diplomatischer Beziehungen kann die Schweiz nicht andere Länder über Kinderrechte und Kinderschutz belehren, gleichzeitig aber selbst nicht alle Fakultativprotokolle der Kinderrechtskonvention ratifizieren – das ist widersprüchlich. Es ist Zeit, ein Zeichen zu setzen.

Kinder sollen sich auf internationaler Ebene wehren können
Das 3. Fakultativprotokoll trat anfangs Jahr in Kraft. «Es war ein unglaublich wichtiger Schritt für die Kinder weltweit», sagt Sara Austin von World Vision Kanada. Mit ihrem eisernen Willen war sie massgebend an diesem Erfolg beteiligt. Schon in den 90er-Jahren hatte sie erste Anstrengungen für ein solches Gesetz unternommen.

Der Kanadierin war schon damals bewusst, dass es mit der Kinderrechtskonvention von 1989 zwar Gesetze gab, welche die Rechte von Kindern schützten, jedoch keine, welche es Kindern ermöglicht hätten, sich auch zu wehren, wenn diese Rechte verletzt wurden. Das durfte nicht sein. Und die Welt hat Sara Austin im April 2014 Recht gegeben. Nun soll auch die Schweiz das Fakultativprotokoll unterzeichnen und den Kindern die Mittel geben, ihre Rechte durchzusetzen.

Kindern zuhören
Charles Badenoch, zuständig für den Bereich Kinderrechte und Kinderschutz bei World Vision, erklärt: «Wir begehen am 20. November den 25. Jahrestag der Konvention, nun ist es Zeit für uns zuzuhören. Kinder sind Experten des eigenen Lebens. Sie kennen ihre eigenen Bedürfnisse am besten. Entscheidungen, die auf Informationen von Kindern basieren, werden relevanter, effektiver und nachhaltiger sein.»

«Zum 25jährigen Jubiläum der Kinderrechtskonvention möchte ich unserer Regierung für ihre Bemühungen zur Verbesserung von Bildungschancen danken. Aber vor allem möchte ich sie auf die Situation der ärmsten Kinder in abgelegenen Regionen hinweisen. Sie sollten die gleichen Chancen haben wie privilegiertere Kinder in den Städten», schreibt beispielsweise die 16-jährige Alice aus Sierra Leone, im neu veröffentlichten World Vision-Bericht «Writing for Rights». Auch 25 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gibt es noch einen grossen Unterschied zwischen den Versprechungen der Regierungen und der Realität von Millionen von Kindern. «Writing for Rights» gibt Kindern aus der ganzen Welt eine Plattform, ihre Lebensumstände zu beschreiben. World Vision appelliert an alle Regierungen, Kinderrechten oberste Priorität in der Post-2015-Agenda einzuräumen. «Der Erfolg der ‹Post-2015›-Ziele, welche die Millenniums-Entwicklungsziele ablösen, muss daran gemessen werden, wie sie die am meisten gefährdeten Kinder in den ärmsten Regionen der Welt erreichen,» ist Badenoch sicher.

25 Jahre Kinderrechte – es gibt noch viel zu tun
World Vision setzt sich auf internationaler Politebene bei der UNO in New York und Genf für die Rechte von Kindern ein, und gemeinsam mit lokalen Regierungen erarbeiten wir in unseren Entwicklungsprojekten Strategien und Gesetze, welche Kinder besser schützen und ihre Rechte wahren. Denn nur so kann die Situation der Kinder nachhaltig zum Positiven verändert werden.

 

Kinderrechtskonvention 1989
Das «Überreinkommen über die Rechte des Kindes», kurz Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat im September 1990 in Kraft. Die Konvention legt vier Grundsätze fest: das Recht auf Leben und Gesundheit, das Recht auf Entwicklung, das Verbot der Diskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder sowie das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung. 194 Staaten haben die Kinderrechtskonvention bisher ratifiziert – mehr als bei jedem anderen Abkommen. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert.

1. Fakultativprotokoll
Das «Fakultativprotokoll vom 12. Februar 2002 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kinder an bewaffneten Konflikten» ergänzt die Kinderrechtskonvention weiter. Es setzt das Mindestalter für die Teilnahme an Kampfhandlungen von bisher 15 auf 18 Jahre herauf und verbietet die Zwangsrekrutierung von Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Schweiz hat das 1. Fakultativprotokoll 2002 ratifiziert.

2. Fakultativprotokoll
Das «Fakultativprotokoll vom 18. Januar 2002 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie» enthält erstmals eine Definition dieser drei Verletzungen der Kinderrechte. Es verpflichtet die Staaten, solche Verstösse zu bestrafen. Die Schweiz hat das 2. Fakultativprotokoll 2006 ratifiziert.

3. Fakultativprotokoll
Das «Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes» stellt ein Mittel zur Individualbeschwerde dar. Mit diesem Protokoll wird Kindern ein Instrument gegeben, mit dem sie selbst ihre Rechte durchsetzen können. Die Schweiz hat das 3. Fakultativprotokoll noch nicht ratifiziert.

Quellen:
https://treaties.un.org/
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/KinderrechteVN_node.html

Diesen Beitrag teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

WIR SIND FÜR SIE DA:

Kinderhilfswerk
WORLD VISION
World Vision Schweiz und Liechtenstein
Kriesbachstrasse 30
8600 Dübendorf

info@worldvision.ch
T +41 44 510 15 15

Zertifizierungen

Wir sind mehrfach anerkannt durch nationale und internationale Gütesiegel.

World Vision ist die Sicherheit und Privatsphäre der Kinder in unseren Patenschafts-Programmen ein grosses Anliegen. [ ]

Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass eines dieser Kinder gefährdet ist, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid: Rufen Sie uns an unter +41 44 510 15 93 oder schicken Sie uns ein E-Mail an protection@worldvision.ch.

Verantwortungsvolle Kommunikation

Wir verpflichten uns gemäss dem Manifest von AllianceSud für eine verantwortungsvolle Kommunikation über unsere Projektarbeit. 

Newsletter abonnieren

instagram

 

 

 

 

ALLGEMEINE SPENDEN    PostFinance: IBAN CH12 0900 0000 8000 0093 1

World Vision Schweiz und Liechtenstein ist eine gemeinnützige und somit steuerbefreite Organisation. CHE-333.958.696

World Vision verwendet Cookies, um Ihr Online-Erlebnis zu verbessern.
Mit der weiteren Nutzung von worldvision.ch akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen