SCHENKEN SIE KINDERN EINE ZUKUNFT

Mit Ihrem Testament ermöglichen Sie Kindern eine Kindheit, die diesen Namen auch verdient. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

Sie möchten, dass Ihr Engagement für Kinder und Familien in Not über das Leben hinaus weitergeht? Es liegt Ihnen am Herzen, etwas von Ihren Werten weiterzugeben? Sie möchten nachhaltig Gutes bewirken? Jeder von uns steht früher oder später vor der Entscheidung, was vom Leben bleiben soll. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, Ihren letzten Willen bewusst und in Ihrem Sinne zu gestalten.

SO LEBT IHR ENGAGEMENT WEITER

Mit einer Testamentsspende für eine vertrauenswürdige Organisation wie World Vision Schweiz treffen Sie die bewusste Entscheidung, Ihre Werte über das Leben hinaus weiterzutragen. Sie schenken Kindern damit die Chance, gesund, geliebt und beschützt aufzuwachsen und ihre eigene Zukunft würdig zu gestalten.

Das Kinderhilfswerk World Vision Schweiz ist eine gemeinnützige Schweizer Stiftung und daher steuerbefreit. Motiviert durch christliche Werte setzen wir rund um den Globus langfristige Entwicklungsprojekte um, leisten Soforthilfe in Katastrophen und setzen uns mit Nachdruck für die Kinderrechte ein. Wir sind Partner des internationalen World Vision-Netzwerks, das in rund 100 Ländern aktiv ist und zu den grössten Partnern von UN-Organisationen zählt. 

Mehr über World Vision Schweiz, unsere Arbeit und zur Verwendung von Spendengeldern finden Sie im aktuellen Jahresbericht.

Zukunft vererben

Wie schreibt man ein rechtsgültiges Testament, was sieht der Gesetzgeber an Pflichtteilen vor, wie lassen sich Steuern sparen und wie lebt Ihr Engagement für World Vision weiter? Unser kostenloser Testament-Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Ihren letzten Willen.

 

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WOFÜR VERWENDEN WIR TESTAMENTSSPENDEN?

Wir setzen die Mittel so ein, dass sie nachhaltig wirken – so wie Sie sich das für Ihr Vermächtnis vorstellen.

Beispiel 1: Selbsthilfe im Senegal

Mit Hilfe eines grosszügigen Legats haben wir z.B. gemeinsam mit der EU ein grosses Projekt für 150 Dörfer in einer besonders armen Region im Senegal initiiert. Es wurden Maurer ausgebildet, sichere Brunnen eingerichtet, Latrinen gebaut und Hygieneschulungen durchgeführt. Die Frauen stellen heute in Spar- und Produktionsgruppen selbst Seife her (Bild). Dadurch hat sich nicht nur die Hygienesituation nachhaltig verbessert, sondern auch das Einkommen hunderter Familien.

Beispiel 2: Uni statt Kinderheirat

Das ehemalige Patenkind Nasima aus Beribide in Bangladesch ist Uni-Absolventin und verfolgt ihren grossen Traum, eine erstklassige Staatsangestellte zu werden. Mit der Hilfe von World Vision entkam sie einer Kinderheirat und konnte trotz aller Widrigkeiten die Schule abschliessen. Die ganze Geschichte können Sie hier nachlesen.


«So wie es World Vision für mich getan hat, möchte auch ich mich für die Bildung von Mädchen einsetzen. Ich habe dadurch wieder Hoffnung für mein Leben bekommen.»
Nasima, 24 Jahre

Weitere Erfolgsgeschichten lesen Sie hier

WELCHE NACHLASSARTEN GIBT ES?

Es gib verschiedene Möglichkeiten, eine Person oder Organisation im Testament zu bedenken. Mit einem Legat wird eine finanzielle Zuwendung oder ein Sachwert vermacht, beispielsweise ein bestimmter Geldbetrag.

Eine Schenkung ist ein Legat zu Lebzeiten. Erfolgt diese an eine Organisation wie World Vision ist sie von der Schenkungssteuer befreit und kann von den Steuern abgezogen werden

Eine Organisation kann auch als Erbe begünstigt werden. Unter Beachtung der Pflichtteile erhält diese entweder den gesamten Nachlass oder einen prozentualen Anteil.

WIE VERFASSE ICH EIN TESTAMENT?

Bevor Sie Ihr Testament aufsetzen, sollten Sie sich über die Pflichtteile und den Anteil, über den Sie frei verfügen können, informieren. Partnern, Kindern, evtl. auch anderen direkten Verwandten steht gesetzlich ein bestimmter Anteil zu. Beim Berechnen helfen Testamentsrechner, etwa von Ihrer Bank. Gerne beraten wir Sie dazu auch persönlich. Sobald Sie wissen, wem Sie wieviel vererben möchten, können Sie ein eigenhändiges Testament verfassen.

 

Einen Mustertext, der alle wichtigen Punkte beinhaltet, finden Sie hier.

Damit es rechtsgültig ist, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand.
  • Setzen Sie eine eindeutige Überschrift: «Testament» oder «Mein letzter Wille».
  • Unterschreiben Sie eigenhändig mit Ihrem vollen Vor- und Nachnamen. 
  • Geben Sie Ort und genaues Datum an, nur dann ist das Testament rechtskräftig.
  • Bei einem Nachtrag gehören Ort, Datum und Unterschrift ebenfalls dazu.

Ausserdem empfiehlt es sich, folgende Punkte zu beachten:

  • Haben Sie zuvor schon ein Testament verfasst, vermerken Sie im neuen, dass alle bisherigen Testamente aufgehoben sind.
  • Listen Sie genau auf, wen Sie als Erben einsetzen und wieviel Geld oder Sachwerte Sie als Legate (s.o.) zuwenden möchten.
  • Sie können Sie im Testament einen Willensvollstrecker ernennen. Das kann auch eine Privatperson sein.
  • Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, z.B. bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, Ihrer Bank oder zu Hause. Eine Vertrauensperson sollte den Aufbewahrungsort kennen.

Diese Empfehlungen sind keine rechtsverbindliche Auskunft. Wenn Sie nicht ganz sicher sind oder in komplexen Fällen wenden Sie sich am besten an ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei. 

Persönliches Gespräch

«Brauchen Sie Beratung oder möchten Sie mehr über uns erfahren? Gerne stehen wir Ihnen für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.»

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich unverbindlich austauschen möchten, rufen Sie an oder schicken Sie ein E-Mail. Sie können sich mit Ihrem Anliegen jederzeit vertraulich an uns wenden. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!
 

Daniel Winzenried

Daniel Winzenried

CEO

+41 44 510 15 00

E-Mail

Fragen & Antworten

+ Warum braucht es ein Testament?

Jede und Jeder hat etwas, das sie oder er gerne weitergeben möchte. Das können liebgewonnene Sachgegenstände sein, ein Teil des Vermögens, Immobilien, aber auch persönliche Werte, z.B. das Engagement für einen guten Zweck. Ein Testament regelt unmissverständlich, wer was aus Ihrem Nachlass bekommt. Sie schaffen damit Klarheit für Ihre Hinterbliebenen und vermeiden Streit. Ohne Testament regelt das Gesetz, wer erbt. Gibt es keine Erben, erbt der Staat. Wenn Sie über Ihren letzten Willen also selbst entscheiden möchten und ein Teil Ihres Erbes einem guten Zweck dienen soll, ist ein Testament zwingend notwendig

+ Wie kann ich World Vision Schweiz in meinem Testament berücksichtigen?

Dafür gibt es drei Möglichkeiten: 

  1. Das Legat oder Vermächtnis
    Sie können entweder einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte hinterlassen (z.B. Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, Lebensversicherung oder Wertsachen). Der entsprechende Passus könnte so lauten:

         «World Vision Schweiz erhält XX % des Barvermögens als Vermächtnis», oder «World Vision Schweiz erhält          ein Legat von XXXX CHF»
     
  2. Die Erbeinsetzung:
    Im Unterschied zum Testament ist der Erbvertrag eine mehrseitige Vereinbarung, in der alle Erben einwilligen müssen. Sie können World Vision Schweiz einen prozentualen Anteil der freien Quote Ihres Vermögens hinterlassen. In diesem Fall werden wir Miterben und Mitglied der Erbengemeinschaft. Der entsprechende Passus könnte so lauten:

         «World Vision Schweiz erhält XX% der freien Quote als Erbschaft».

    Falls Sie keine Pflichtteilserben haben, können Sie uns als Alleinerbe einsetzen. Der entsprechende Passus lautet dann so:

         «Ich vermache meinen gesamten Nachlass der Kinderhilfsorganisation World Vision Schweiz», oder «ich               setze World Vision Schweiz als Alleinerbin in meinen Nachlass ein.»
     
  3. Die Schenkung
    Sie können auch Teile Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten verschenken. Soll die Schenkung erst mit dem Tod wirksam werden, empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung. Schenkungen an gemeinnützige Organisationen wie World Vision Schweiz sind steuerbefreit, andere Beschenkte müssen unter Umständen Schenkungssteuer zahlen.
    Sie können auch einen Schenkungsvertrag abschliessen und sich darin auch Rechte an der geschenkten Sache vorbehalten. Die wohl bekanntesten Vorbehalte sind die Nutzniessung oder das Wohnrecht. In beiden Fällen erhält der Beschenkte den Schenkungsgegenstand zum Eigentum. Bei einer Nutzniessung erhält der Schenker das Recht, die Sache weiterhin zu nutzen oder beim Wohnrecht weiterhin zu bewohnen. Sobald Grundstücke betroffen sind oder Vorbehalte zu berücksichtigen sind, ist der Vertrag öffentlich zu beurkunden. Hier ist fachkundige Beratung angezeigt.

+ Wo soll ich mein Testament aufbewahren?

Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf. Wir empfehlen in erster Linie die Deponierung bei der vom Kanton vorgesehenen Amtsstelle (z.B. Teilungsamt, Erbschaftsamt oder Amtsnotariat). Kopien können zu Hause sowie beim Willensvollstrecker aufbewahrt werden. 

+ Sind Legate oder Erbschaften an World Vision Schweiz steuerfrei?

World Vision Schweiz ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und gemäss den kantonalen Bestimmungen steuerbefreit. So kommt Ihr Nachlass dort an, wo er dringend benötigt wird: Bei den Kindern und Familien in den ärmsten Regionen der Welt. 

+ Muss ich World Vision Schweiz meinen letzten Willen mitteilen?

Wenn Sie wünschen, können Sie uns gerne vorgängig informieren. Wir würden uns sehr darüber freuen. Sie müssen aber nicht. Spätestens bei der offiziellen Testamentseröffnung werden alle von Ihnen eingesetzten Erben und Beschenkten von den zuständigen Behörden informiert.