World Vision Schweiz bietet gemeinsam mit Swisscovery GmbH den Familytrail in Zürich, Bern und Basel an. Es handelt sich dabei um fest installierte, logistisch aufeinander abgestimmte und in sich schlüssige Trails. Sie werden als „Familytrail Zürich“, “Familytrail Bern“ und „Familytrail Basel“ bezeichnet (im Folgenden „Familytrail“).
Ein solcher „Familytrail“ besteht aus einer unsichtbaren Fährte und verschiedenen Posten. Diese Posten beinhalten ein Spiel, ein Gerät und/oder eine Beschreibung – deren Lösung soll genügen, den Weg zum jeweils nächsten Posten zu erkennen. Sollte eine Lösung nicht in einigen Minuten erkennbar sein, so steht eine telefonische Helpline zur Verfügung.
Die vorliegenden AGB regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen World Vision Schweiz, der Swisscovery GmbH und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Familytrails.
1. Vertragspartner
1.1 Anbieterin
Das Kinderhilfswerk World Vision Schweiz mit Sitz in Dübendorf und das Unternehmen Swisscovery GmbH mit Sitz in Luzern. Im Folgenden „Anbieterinnen“ genannt.
1.2 Teilnehmer
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Kunden“) werden in Selbstbucher und Gruppen unterteilt:
§ „Selbstbucher“ sind kleinere Gruppen von zwei bis 18 Personen
§ „Gruppen“ sind grössere Gruppen ab 19 Personen
Bei mehr als sieben Personen pro Buchung werden die Teilnehmer in Teams von zwei bis sieben Personen aufgeteilt (im Folgenden „Teams“).
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot
Tickets für den Familytrail können online auf www.foxtrail.ch erworben werden. Swisscovery bietet ihre Leistungen online auf ihrer Website an.
Gutscheine für den „Familytrail“ können zudem auch auf der Webseite von World Vision Schweiz unter www.familytrail.ch erworben werden.
Die Trails, unabhängig ob sie direkt oder via Gutschein erworben werden, müssen in jedem Fall auf www.foxtrail.ch gebucht werden.
Die Person, die den Gutschein erhält, kann das Datum für die Durchführung des Familytrails während der Buchung auf www.foxtrail.ch festlegen.
2.2 Gutschein Kauf
2.2.1 Kauf eines Gutscheins für „Selbstbucher“
Mit einem Klick auf den Button „Gutschein kaufen“ gibt der Selbstbucher ein verbindliches Angebot auf Kauf eines oder mehrerer Familytrail-Tickets ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn World Vision Schweiz per Mail den Kauf des Gutscheins bestätigt.
2.2.2 Kauf eines Gutscheins für „Gruppen“
Gruppen fordern bei Swisscovery telefonisch oder via E-Mail eine unverbindliche Offerte über den Verkauf von Foxtrail-Tickets für Gruppen an. Der Vertrag mit Gruppen kommt zustande, wenn Swisscovery per E-Mail eine Auftragsbestätigung zusendet.
2.2.3 Anerkennung der Vertragsbedingungen
Mit dem Kauf eines Familytrail Gutscheins anerkennen alle Teilnehmer die online ersichtlichen Preise (Selbstbucher) bzw. die in der Offerte aufgeführten Preise inkl. der Event Management Pauschale (Gruppen) und die vorliegenden AGB der Anbieterin vorbehaltlos an.
2.3 Bezahlung
Die Gutscheinkäufer erhält die Rechnung inkl. des Gutscheins mit der Post von Swisscovery. Bei Buchung einer Gruppe versendet Swisscovery ebenfalls eine Gesamtrechnung per Post.
Muss ein Ausstand infolge erfolgloser Mahnung auf dem rechtlichen Inkassoweg (Betreibungsverfahren) eingefordert werden, schuldet der Teilnehmer pro Auftrag zusätzlich pauschal CHF 100 als Entschädigung für den Swisscovery hierdurch entstandenen Aufwand.
3. Vertragsänderungen
Für Vertragsänderungen sie eine Annulation eines gebuchten Trails gelten die AGBs der Swisscover GmbH, die auf http://events.foxtrail.ch/de/service/agb-s einsehbar sind.
5. Gewährleistung
Die Foxtrails sind unter freiem Himmel angelegt und die darauf installierten Posten sind öffentlich zugänglich.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist es trotz regelmässiger Prüfung und Wartung jedes Parcours möglich, dass einzelne Posten für einen kurzen Zeitraum nicht bzw. nicht vollständig begehbar sind. Die Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Gewährleistung gegen Swisscovery.
Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für die Nichtverfügbarkeit von Anleitungen, Instruktionen und sonstigen Informationen.
6. Teilnahmebedingungen
6.1 Voraussetzungen der Teilnehmer
Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, den Trail zu Fuss zu absolvieren. Es wird ein durchschnittliches Orientierungsvermögen vorausgesetzt. Besondere Orts- und Regionenkenntnisse sind nicht erforderlich.
Es gilt ein Mindestalter von acht Jahren. Für Schulklassen gilt eine Empfehlung ab der 5. Klasse.
Kinder dürfen nur in Begleitung der Eltern oder einer Betreuungsperson teilnehmen, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen. In jedem Team muss mindestens eine Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren sein.
6.2 Mindestausrüstung der Teilnehmer
Für die Benutzung eines Familytrails wird folgende Mindestausrüstung vorausgesetzt:
§ Mindestens ein empfangs- und sendebereites Mobiltelefon pro Team, wobei allfällige Gesprächs- und Nutzungsgebühren zu Lasten der Teilnehmer gehen.
§ Für das Absolvieren der Parcours dem Wetter angepasste Freizeitkleidung und gutes Schuhwerk.
7. Haftung und Versicherung
Die Teilnehmer absolvieren den Familytrail auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für direkte und indirekte Personen- oder Sachschäden, selbst wenn sie auf die Benutzung eines Familytrails und der einzelnen Posten auf einem Parcours zurückzuführen sind.
Der Haftungsausschluss greift auch bei rechtswidriger Absicht und grober Absicht von Hilfspersonen. Etwas anderes gilt nur im Falle einer rechtswidrigen Absicht oder groben Fahrlässigkeit der Anbieterin selbst.
Für die Drittleistungen der Partnerbetriebe haftet die Anbieterin nicht.
8. Datenschutz
Bei der Buchung eines Familytrails werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Beim Besuch des Internetangebots von World Vision Schweiz und Swisscovery werden die aktuell vom Telefon, Tablet, Computer oder ähnlichem Gerät verwendete IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des Computer sowie die betrachteten Seiten protokolliert. Soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu zehn Jahre betragen.
Personenbezogenen Daten, die etwa bei einer Bestellung oder per E-Mail mitgeteilt werden (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden verarbeitet. Personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit es für die Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe kann auch dann erfolgen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
Soweit zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aller Teilnehmer für Rückfragen und Notfälle an die Personen der Helpline sowie die beteiligten Partnerbetriebe weiter gegeben werden.
11. Sonstige allgemeine Bestimmungen
11.1 Salvatorische Klausel und Vollständigkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen der Anbieterin und ihren Kunden ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für allfällige Vertragslücken.
Die Reservations-/Auftragsbestätigung und diese AGB stellen zusammen mit den Erläuterungen zu den „Frequently Asked Questions“ (FAQ) auf der Website von Swisscovery die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen der Anbieterin und den Kunden dar. Es gibt keine vertraglichen Nebenabreden.
11.2 Änderungen der AGB
Die Anbieterin behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss auf der Website einsehbare Fassung.
11.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und ihren Kunden untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für daraus resultierende Streitigkeiten ist Zürich.