Safeguarding

Nulltoleranz-Haltung gegenüber sexualisierter Gewalt

World Vision toleriert unter keinen Umständen jegliche Form der Gewaltanwendung. Mit eingeschlossen sind dabei auch Machtausübung und sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Erwachsenen, ebenso die Ausbeutung von Kindern und Erwachsenen. Die Safeguarding-Richtlinien gelten auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Partner im Zusammenhang mit unserer Arbeit.

World Vision reagiert auf vermeintliche oder bekannte Gewaltausübung und alle Verstösse gegen die Richtlinien mit den erforderlichen Massnahmen. Bei der Bearbeitung der Vorfälle stehen die betroffenen Kinder und Erwachsenen im Vordergrund. Deren Wohl hat für World Vision höchste Priorität. 

World Vision setzt sich kontinuierlich dafür ein, die Schutzmassnahmen und Mechanismen zu verbessern, um präventiv jegliche Art von Gewalt oder Schadenszufügung zu verhindern. Wir verabscheuen Missbrauch von Macht, Status oder Position zum Zwecke jeder Form von Gewalt, inklusive sexualisierte Gewalt und Ausbeutung aufs Äusserste.

Umgang mit Kinderdaten, Fotos und Videos Ihres Patenkindes

Auch der Schutz persönlicher Daten ist für uns elementar. Wir bitten Sie, sorgsam mit allen Informationen umzugehen, die Sie über Ihr Patenkind weitergeben oder veröffentlichen.

Unter Beachtung der Privatsphäre und entsprechenden Einstellungen Ihrer Online-Kanäle dürfen Sie gerne mit Freunden und Familie über

  • den Namen, das Alter, die Sprache und Hobbies,
  • typische Aufgaben im Haushalt, die Ihr Patenkind ausübt,
  • Klassenstufe und Schulart, die Ihr Patenkind besucht sowie
  • Religion und alltägliche Erlebnisse, die Ihnen Ihr Patenkind in der gemeinsamen Korrespondenz anvertraut, sprechen.

Niemals dürfen Sie weder privat noch öffentlich folgende Angaben teilen:

  • Nachnamen und Kindernummer Ihres Patenkindes,
  • Namen, Adresse oder GPS-Koordinaten der Schule oder anderer Bildungseinrichtungen, die Ihr Patenkind besucht,
  • Namen des Heimatdorfes, der Nachbarschaft oder anderer Aufenthaltsorte, z.B. den Jugend- oder Kinderklub, die Ihr Patenkind besucht oder lokale Sehenswürdigkeiten,
  • detaillierte Informationen zum Gesundheitszustand oder Körpermasse wie Grösse und Gewicht Ihres Patenkindes,
  • Namen sowie weitere Informationen über die Geschwister Ihres Patenkindes,
  • Name sowie Adresse der Arbeitsstätte der Eltern Ihres Patenkindes.

Auf öffentlichen Plattformen dürfen Sie zum ausserordentlichen Schutz Ihres Patenkindes nur über folgende Angaben sprechen:

  • Vornamen, Alter und Hobbies, 
  • Land, in dem es aufwächst und die Sprache, die es spricht, 
  • den allgemeinen Gesundheitszustand und Bildungsgrad,
  • Tätigkeiten im Haushalt sowie die Vornamen der Eltern.

World Vision als Bindeglied in der Kommunikation zwischen Paten und Patenkindern

Wir haben wirklich tolle und engagierte Patinnen und Paten mit den besten Absichten. Doch kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen, zum Beispiel, wenn unwissentlich kulturelle Tabus missachtet werden. Wir möchten, dass sich Pate und Patenkind gleichermassen sicher und respektiert fühlen.

Deshalb bezieht sich Kinderschutz nicht nur auf tatsächliche Begegnungen, sondern auch auf den Briefkontakt. Die Briefe unserer Patinnen und Paten kommen zuerst in den World Vision-Büros im jeweiligen Land an, wo sie in die Muttersprache des Kindes übersetzt werden. Unsere Mitarbeiter stellen dadurch sicher, dass:

  • zwischen Paten/Patinnen und Patenkindern keine Adressen ausgetauscht werden.
  • Patenkinder vor unangemessenem, nicht kindgerechtem Kontakt geschützt werden.
  • Paten keine Anfragen nach Bargeldspenden erhalten.

Der persönliche Besuch beim Patenkind

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Patinnen und Paten, die ihr Patenkind auch einmal persönlich auf einer Reise vor Ort kennenlernen möchten. Das freut uns sehr und erst recht freut sich ein Patenkind über einen Besuch. Dies ermöglichen wir entweder auf einer Individualreise oder einer Patengruppenreise, die von World Vision organisiert wird. Zu beachten gilt dabei:

  • Besuche beim Patenkind dürfen nicht ohne die Begleitung eines World Vision-Mitarbeiters oder einer World Vision-Mitarbeiterin stattfinden.
  • Ihr Besuch muss immer rechtzeitig vorher angemeldet sein.
  • Um die Privatsphäre des Kindes und seiner Familie zu wahren, findet das Zusammentreffen nicht direkt zu Hause beim Patenkind, sondern im Projektbüro, einem Gemeindehaus oder einer anderen öffentlichen Einrichtung statt.
  • Die eigene Adresse dürfen Patinnen und Paten grundsätzlich nicht an das Patenkind und seine Familie weitergeben.

Safeguarding heisst für World Vision auch, den Kindern in unseren Projektgebieten Chancen zu eröffnen und ihnen Hoffnung für die Zukunft zu geben. Patinnen und Paten ermöglichen diese wertvolle Arbeit und gemeinsam wollen wir verhindern, dass Kinder überhaupt solchen Gefahren ausgesetzt sind.

In der UN-Kinderrechtskonvention wurden 1989 die einzelnen Kinderrechte festgeschrieben. Sie gelten für alle Kinder bis 18 Jahre. Doch auch im 21. Jahrhundert bleibt noch viel zu tun, um diese Rechte durchzusetzen.

Weitere Informationen über unsere Kinderschutzmassnahmen finden Sie auf unserer internationalen Webseite unter folgendem Link: www.wvi.org/safeguarding

Wann immer Sie den Verdacht haben, dass ein Patenkind Schaden erleidet, melden Sie dies bitte bei unserer Kontaktstelle für Kinderschutz: protection@worldvision.ch