STOP – Kinderrechte dürfen nicht verletzt werden
Text: World Vision Schweiz
Thomas Kalytta zeigt ein Foto von ein paar Jungs beim Fussballspielen. Die Kinder spielen mit nacktem Oberkörper und tragen kurze Hosen. «Ist die Veröffentlichung dieses Bildes problematisch», fragt Thomas Kalytta, Kinderschutzbeauftragter von World Vision Schweiz, in die Runde. Die virtuelle Runde schweigt zögerlich – nackte Haut ist nach all dem, was die Teilnehmenden bislang gehört hatten, ein Problem. Doch Thomas klärt rasch auf: «Es spricht nichts gegen eine Veröffentlichung des Bildes. Schliesslich werden weder explizite Posen noch unangemessen viel nackte Haut gezeigt, auch steht kein Kind allein im Zentrum.» Einen Vorbehalt aber gibt es: «Es muss jedoch stets auch der kulturelle Hintergrund des Landes berücksichtigt werden, für den das jeweilige Bild freigegeben wird.»
Egal ob Volunteers oder Festangestellte: Kinderschutz-Schulungen sind Pflicht
In den letzten Monaten hat World Vision die Community «Friends of World Vision» stetig ausgebaut – nicht nur das Advisory Board ist gewachsen, sondern auch die Zahl der Botschafter/-innen und Influencer/-innen. Miriam Volz, Community Engagement Manager, freut sich sehr über diese Entwicklung: «Jeder neue Friend of World Vision bringt seine besonderen Fähigkeiten und Kompetenzen ein, gestaltet unsere Arbeit aktiv mit und unterstützt somit unser Ziel, so vielen Kindern in Not wie möglich zu helfen», erklärt sie. Jedoch reiche die Bereitschaft und das Können alleine nicht aus, um sich für World Vision Schweiz zu engagieren. «In einem sensiblen Arbeitsumfeld wie dem unserem ist die Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Kinderschutz und Kinderrechten mindestens genauso wichtig. Alle, die mit World Vision in engerer Verbindung stehen und einen direkten Bezug zu den Patenkindern im Globalen Süden haben besuchen bei uns regelmässig ein obligatorisches Safeguarding-Training.» Dies ist eine Schulung, die anhand anschaulicher Beispiele verdeutlicht, wie leicht Kinderrechte verletzt werden können und was Kinderschutz im Alltag bedeutet. «Egal, ob Volunteer oder Mitarbeitender, da wird kein Unterschied gemacht», weiss Miriam Volz. «Volunteers», erzählt sie weiter, «unterschreiben zu Beginn einer Zusammenarbeit unter anderem auch, dass sie die «Kinder- und Begünstigtenschutz-Richtlinien» gelesen haben. Danach besuchen sie erstmals ein Safeguarding-Training. Diese Schulung muss alle zwei Jahre wiederholt werden.»
«Im Safeguarding-Training zum Thema Kinderschutz im Alltag wurde mir eindrücklich aufgezeigt, wie leicht Kinderrechte verletzt werden können.» – Andrew Bond, Musiker/Liedermacher und Botschafter für World Vision Schweiz
Obligatorisch und regelmässig zu wiederholen
Doch zurück zur heutigen Schulung. Ebendiese Schulung ist es, in der die illustre Runde – die World Vision-Botschafter Edith Wolf-Hunkeler, Eva Hürlimann und Andrew Bond sowie die Influencerin Marie-Claire Graf und die Advisor Ivana Yoshima und Michel Kaufmann – interessiert den Ausführungen des Kinderschutzbeauftragten Thomas Kalytta über das Foto mit den fussballspielenden Jungen folgen. Sie wissen nun, wie schnell ein Verstoss gegen die Richtlinien vorliegt und Kinderrechte verletzt werden können. Ein Bild fussballspielender Jungen ist unter Umständen harmlos – die Darstellungen schmutziger Kinder, Kinder mit unangemessenen Botschaften auf der Kleidung oder mit Fliegen im Gesicht sind es definitiv nicht. Nach der Schulung sind die Volunteers auch – sollten sie Zeugen eines Falls von mangelndem Kinderschutz werden – in der Lage, richtig und schnell zu reagieren. Denn «Safeguarding is everyone’s business» (Bill Forbes, Sector Lead, Child Protection & Participation).
World Vision ist die Sicherheit und Privatsphäre von Kindern ein grosses Anliegen. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Kind gefährdet ist, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid: Rufen Sie uns an unter +41 44 510 15 93 oder senden Sie uns ein E-Mail an protection@worldvision.ch