Bio ist gleich gesund, ökologisch und umweltfreundlich. Nicht immer, denn dass das Attribut Bio irreführend sein kann, zeigen so genannte „Biotreibstoffe“.
Sie sollten besser Agrostreibstoffe heissen, zeigt sich doch so gleich woraus der Sprit gewonnen wird - nämlich aus Agrarprodukten. Treibstoffe auf pflanzlicher oder organischer Basis sind hierzulande seit Mitte 2008 steuerbefreit, um so erneuerbare Energien zu fördern und den CO2-Ausstoss zu senken. Bislang beschränkte sich das Treibstoffangebot weitestgehend auf Bioethanol oder Biogas, die aus lokalen Abfallstoffen* gewonnen werden. Dies könnte sich allerdings ändern, da zwei geplante Grossanlagen in Bad Zurzach und Delémont aus mosambikanischer Jatropha und brasilianischem Zuckerrohr Treibstoffe produzieren sollen.
Damit würden für die Produktion Rohstoffe verwendet, die in Konkurrenz zum Anbau von Nahrungsmitteln für die lokale Bevölkerung stehen. In vielen Fällen wird dazu Weideland und von Kleinbauern bewirtschafteter Boden umfunktioniert oder Wald gerodet. Die Rodung setzt dabei solche Mengen an CO2 frei, dass der auf der so gewonnenen Anbaufläche produzierte Treibstoff insgesamt nicht klimafreundlicher ist als herkömmliches Benzin.**
Schweizer Gesetz weist Mängel auf
Das schweizerische Gesetz verlangt zwar schon heute, dass nur biogene Treibstoffe von Steuern befreit werden, die eine gegenüber konventionellen Treibstoffen vorteilhafte CO2-Bilanz aufweisen. Die Kontrollen und Berechnungen zur Prüfung dieser Bedingung sind jedoch aufwändig und beruhen vielfach auf zweifelhaften Informationen.
Die nationalrätliche Kommission für Umwelt und Energie (UREK) brachte aus diesem Grund im Herbst 2009 eine Initiative vor das Parlament, die die Kriterien für eine Steuerbefreiung genauer regeln möchte. Unter anderem soll neu der Importeur verpflichtet werden, die positive Umweltbilanz seines Agrotreibstoffs nachzuweisen. Ausserdem muss belegt werden, dass im Herkunftsland der verwendeten Rohstoffe die Produktion keinerlei Gefährdung der Ernährungssicherheit oder Existenzgrundlage der lokalen Bevölkerung darstellt.
Petition an die Bundeskanzlei
Gerade weil die Forderungen schon im alten Gesetz enthalten sind, ihre Einhaltung allerdings nicht gewährleistet werden konnte, bedarf es einer klaren Regelung, wer für die Einhaltung der Standards verantwortlich ist und diese zu belegen hat. Die von einer Reihe von Hilfswerken getragene Petition forderte, dass keine Einfuhr von Rohstoffen zur Produktion von Treibstoffen zugelassen wird, bis die in diesem Sinne verschärfte Gesetzesvorlage in Kraft gesetzt ist.
*Fussnoten
*Bioethanol oder Biogas, das in der Schweiz in den meisten Fällen aus Kompost, altem Speiseöl oder Jauche gewonnen wird. Solche Treibstoffe, die also auf einer Verwertung von Abfällen beruhen, dürfen getrost weiterhin mit dem Prädikat „Bio“ versehen werden. Derzeit wird Erdgas an den gängigen Tankstellen knapp 20% Biogas beigemischt.
**Die CO2-Emissionen, die in Folge der Umwandlung von Wald, Weide- oder Brachland in Anbauflächen für Jatropha, Mais, Soja oder Ölpalmen entstehen, werden auf die Hälfte bis das Doppelte der Emissionen der jährlichen Menge bei der Verbrennung konventioneller Treibstoffe geschätzt. Wenn Vegetation und Böden, die zuvor reiche Kohlenstoffspeicher waren beispielweise in Ölpalmen-Plantagen umgewandelt werden, braucht es zur Kompensation der bei der Rodung entstandenen Emissionen durch klimafreundlichere Treibstoffe ganze 423 Jahre, während die Lebensdauer einer solchen Plantage zirka 30 Jahre beträgt.
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„Mit unserem Konsumverhalten sind wir Teil des globalen Handelssystems und bestimmen indirekt darüber, was auf den begrenzten Äckern dieses Planeten zu welchem Zweck angebaut wird.... und was nicht. Ich wünsche mir für uns, dass wir unsere Einkäufe und unsere Mobilität mit wachsender Sensibilität für die weitreichenden Wirkungen unseres Konsums gestalten.“

